Der BGH in Karlsruhe hat entschieden. Ein Vater bleibt für sein Kind der Vater – auch wenn er sich zur Frau umwandeln lässt.

Vor der Geschlechtsanpassung zur Frau hat ein Mann seinen Samen konservieren lassen – für das damit gezeugte Kind kann die Transsexuelle aber rechtlich nur der Vater, jedoch nicht die Mutter sein. Das hat jetzt ein Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe entschieden.

Mit dem jetzt veröffentlichten Beschluss (vom 29. November 2017 – XII ZB 459/16) bestätigt der BGH eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts. Die Lebenspartnerin der Transsexuellen hat das Kind im Juni 2015 geboren. Beim Standesamt wurde sie als Mutter des Kindes eingetragen. Der Wunsch der Transsexuellen, ebenfalls als Mutter eingetragen zu werden, wurde abgelehnt.