Laut EU-Recht gibt es seit 2019 eine vergütete Auszeit für erwerbstätige Väter kurz nach Geburt des Kindes. Die Regierung setzt das Vorhaben aktuell noch nicht um. Ein Vater zieht nun vor Gericht.

Eigentlich hatten die Ampel-Parteien sich in ihrem Koalitionsvertrag klar festgelegt, dass sie eine zweiwöchige vergütete Freistellung für die Partnerin oder den Partner nach der Geburt eines Kindes einführen. Bis zum 1. August 2022 hätte Deutschland die sogenannte EU-Vereinbarkeitsrichtlinie in nationales Recht umsetzen müssen. Für die überwiegenden Teile der Richtlinie ist das Ende 2022 auch erfolgt.

Beim Landgericht Berlin hat am Mittwoch erstmals ein Vater eine Klage auf Schadensersatz gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht.

Der Vater beantragte im August 2023 bei seinem Arbeitgeber zwei Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub. Die Personalabteilung des Unternehmens lehnte das ab. Die Sache mit dem Vaterschaftsurlaub stehe zwar in einer EU-Richtlinie, allerdings habe der deutsche Gesetzgeber diese Richtlinie nicht in nationales Recht umgesetzt. Es könne der Vaterschaftsurlaub nicht genehmigt werden.

Mit seiner Schadensersatzklage macht er jetzt den Abgeltungswert des verbrauchten Urlaubs als Schaden geltend. Der Vater wirft dem deutschen Staat in der Klageschrift vor, dass ihm ein finanzieller Schaden entstanden sei, weil die Vereinbarkeitsrichtlinie nicht rechtzeitig umgesetzt worden sei. Die Nichtumsetzung der EU-Richtlinie stelle einen Verstoß gegen EU-Recht dar, so die Anwältin.

Familienministerin Paus will die Finanzierung der Väter-Auszeit ähnlich regeln wie den Mutterschutz, also per Umlageverfahren: Arbeitgeber zahlen das Gehalt weiter, können es sich anschließend aber aus einem Solidartopf der Arbeitgeber erstatten lassen. Die FDP stellt sich quer, sie fürchtet zusätzliche Belastungen für Unternehmen. Jetzt könnte der Streit per Gerichtsbeschluss entschieden werden.