Siemens Energy wird seinen Beschäftigten bei bestimmten Lebensereignissen zusätzlich bezahlten Urlaub gewähren. Das gilt auch, wenn es in dem betreffenden Land keine vergleichbaren gesetzlichen Regelungen gibt. Zum Beispiel wird es bei Geburten, Trauerfällen oder bei Pflege von Familienangehörigen Sonderurlaub geben.
Bei der Geburt oder Adoption eines Kindes künftig 14 Wochen bezahlte Freistellung für einen der Sorgeberechtigten. Neu ist, dass der zweite Sorgeberechtigte (meist der Vater) zwei Wochen bezahlten Urlaub erhalten kann.
Darüber hinaus geht es um bis zu fünf freien bezahlten Arbeitstagen beim Todesfall von Partnern oder Kindern und drei freie Arbeitstage beim Tod eines Elternteils. Für Beschäftigte, die in der Pflege von Familienangehörigen eingebunden sind, gibt es fünf zusätzliche Urlaubstage im Jahr.
Die Regelung soll demnach bis September 2025 im gesamten Konzern umgesetzt werden, den Anfang machen Staaten in Mittel- und Südamerika sowie im Nahen Osten.