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„GETRENNT GEMEINSAM ERZIEHEN“ AUS PSYCHOTHERAPEUTISCHER, PÄDAGOGISCHER UND JURISTISCHER PERSPEKTIVE

Die Psychotherapeutenkammer Hessen lädt zu einer interdisziplinären Fachveranstaltung zum Thema Wechselmodell ein. Am 1. Februar 2017 hat der Bundesgerichtshof das Wechselmodell gestärkt und entschieden, dass ein Familiengericht auf Antrag eines Elternteils auch gegen den Willen des anderen Elternteils ein sogenanntes paritätisches Wechselmodell beschließen kann.

Die  Auffassungen  hierzu  sind  kontrovers:  Was  bedeutet das  für  das  Kindeswohl?  Wie  sieht  die  Elternperspektive aus? Was sind die rechtlichen Konsequenzen? Welche Herausforderungen ergeben sich für die beteiligten Professionen?

Die  gebietsübergreifende  Veranstaltung  wendet  sich  an forensische Sachverständige sowie interessierte Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten,  Familienrichter,  Verfahrensbeistände und  Rechtsanwälte.  Der  interdisziplinäre  Erfahrungsaustausch dient dazu Hintergründe, Herausforderungen und Chancen des Wechselmodells zu beleuchten und der Frage nachzugehen, welche Bedingungen dazu beitragen, dass die  Umsetzung  des  Wechselmodells  für  alle  Beteiligten gut gelingen kann.

Wir  freuen  uns  auf  eine  anregende  Fachtagung,  die  das Wechselmodell  aus  unterschiedlichen  Perspektiven,  wie der Familiengerichtsbarkeit, der Forschung, der Psychologie und Pädagogik einer aktuellen Betrachtung unterzieht.

Ort: Saalbau Gutleut (Raum Westhafen)

Rottweiler Straße 32

60327 Frankfurt

Online-Anmeldung: http://www.ptk-veranstaltung.de/

Rückfragen:

Geschäftsstelle der Psychotherapeutenkammer Hessen

Mathias Rittgen

Frankfurter Straße 8

65189 Wiesbaden

 

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