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Liveübertragung zu sehen unter: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw11-de-wechselmodell/546390

Mit der Frage, wie es für die Kinder im Falle der Trennung der Eltern weitergehen soll, beschäftigt sich den Bundestag am Donnerstag, 15. März 2018. Die FDP-Fraktion und die Fraktion Die Linke (19/1172) legen dazu Anträge vor. Der Antrag der FDP soll nach 45-minütiger Debatte zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen werden. Strittig ist, ob der Antrag der Linken im Rechtsausschuss oder im Familienausschuss federführend beraten werden soll.

Antrag der FDP

Die Liberalen fordern in ihrem Antrag, das familienrechtliche Wechselmodell, bei dem die Kinder von beiden Elternteilen im Wechsel zeitlich annähernd gleich lang betreut werden, als Regelfall einzuführen. Das Wechselmodell solle bei einer Trennung als gesetzlicher Regelfall eingeführt werden, sofern es keine einvernehmliche Regelung der Eltern gibt und es im Einzelfall nicht dem Kindeswohl widerspricht.

Im Kindesunterhaltsrecht plädiert die FDP für eine anteilige Beteiligung der Eltern sowohl am Bar- als auch am Naturalunterhalt als Regelfall. Das Kindergeld solle beiden Elternteilen je zur Hälfte zustehen. Zu prüfen sei, inwieweit die Mehrbedarfe von Trennungsfamilien im Wechselmodell sowohl steuerlich als auch beim Bezug von Sozialleistungen berücksichtigt werden können.

Die FDP will zudem prüfen lassen, ob die Regelungen zum Ehegattenunterhalt, zur alleinigen Entscheidungsbefugnis eines Elternteils in Angelegenheiten des täglichen Lebens, zum melderechtlichen Wohnsitz, zur örtlichen Gerichtszuständigkeit sowie zu rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten reformiert werden müssen.

Antrag der Linken

Der Antrag der Linksfraktion will genau das verhindern und spricht sich gegen eine Festschreibung des Wechselmodells als Regelfall aus. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um eine gerichtliche Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen oder das Wohl des Kindes vor allem im Falle häuslicher Gewalt und im Falle von Kindesmissbrauch gesetzlich auszuschließen.

Zudem solle die Regierung Modelle entwickeln, um die Unterhaltsbeiträge beim Wechselmodell zu ermitteln. Dabei müsse vom tatsächlichen Bedarf des Kindes ausgegangen werden. Die Mehrkosten, die durch das Wechselmodell entstehen, müssten einbezogen werden. Auch müsse eine Benachteiligung des ökonomisch schlechter gestellten Elternteils verhindert werden.  (hau/vom/14.03.2018)

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