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Jörg Seerig (38) wurde mit Hilfe einer Samenspende gezeugt. Wenn der Familienvater mit seinen Kindern über die Großeltern spricht, quält ihn eine Frage, auf die er bis heute keine Antwort gefunden hat. Wer ist der unbekannte Samenspender, von dem er die Hälfte seiner Gene geerbt hat?

 Recht auf Wissen der Herkunft

Wie Jörg Seerig sind über 100.000 weitere Menschen in Deutschland mit Hilfe einer Samenspende gezeugt worden. Vor über 30 Jahren wurde Jörgs Seerigs Zeugung noch anonym durchgeführt. Obwohl Kinder seit 1989 ein im Grundgesetz verankertes Recht auf Wissen ihrer Herkunft haben, war die Samenspende bisher juristisch nicht geregelt.

 Auch Nicole Schirm beschäftigen die offenen Fragen nach dem unbekannten biologischen Vater. Die Samenbank Essen behauptet, die Unterlagen ihres Spenders seien nicht mehr vorhanden. Dachte damals niemand daran, dass die mit Hilfe einer Samenspende gezeugten Kinder sich später einmal für ihre Herkunft interessieren könnten? Man versprach den Spendern Anonymität, ihre Daten wurden oft gelöscht. Doch sind wirklich keine Unterlagen mehr vorhanden? Spenderkind Nicole Schirm ist skeptisch. Die 32jährige macht einen DNA-Test und findet eine heiße Spur. Ob ihr sehnlicher Wunsch in Erfüllung gehen wird, einmal ihren leiblichen Vater zu treffen und ihm all die Fragen stellen zu können, die sie schon so lange mit sich herumträgt?
Neues Gesetz tritt im Juli in Kraft

Samenspender Peter will mit seiner Spende Gutes tun und freut sich über den kleinen Nebenverdienst. Regelmäßig geht er zur Samenbank Erlangen. Er hat eingewilligt, dass seine Daten später an seine Nachkommen auf Nachfrage herausgegeben werden. Doch inzwischen zweifelt er. Bis zu 15 Kinder können aus seinen Spenden entstehen. Ob er ihnen später gerecht werden kann, wenn sie den Wunsch haben, Kontakt zu ihm aufzunehmen?

 Im Juli 2018 tritt das neue Samenspenderregistergesetz in Kraft.  Ab dann sollen Daten der Spender in einem neuen zentralen Samenspenderregister erfasst und 110 Jahre aufbewahrt werden. Kinder, die vermuten aus einer Samenspende entstanden zu sein, können diese ab ihrem 16. Lebensjahr dort erfragen, bei berechtigtem Interesse sogar vorher schon durch ihre Eltern.
 Der Spender seinerseits wird juristisch freigestellt. Das heißt, er kann nicht mehr auf Unterhalt oder Erbe verklagt werden. Das ist zwar nie passiert, die theoretische Möglichkeit hing in Deutschland aber wie ein Damoklesschwert über den Samenspendern. Obwohl das Gesetz allen Seiten ein Mindestmaß an Sicherheit gewährt, kritisieren es Experten als unzureichend.

Was bedeutet eine Samenspende für den Spender und seine Nachkommen? Und kann das neue Gesetz die vielen offenen Fragen lösen?

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