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Als eines der ersten Kinder in der Schweiz wurde Sandra S. anfangs der 1970er-Jahre durch Samenspende gezeugt. Davon erfahren hat sie jedoch erst vor einigen Jahren.

Ihr Wunsch, ihren biologischen Ursprung zu erfahren, wird immer drängender. Schließlich findet sie eine heiße Spur in Kalifornien und reist dorthin, um endlich das Rätsel ihrer Herkunft zu lösen. Reporter Sören Senn begleitetet sie dabei.

„In dem Moment wusste ich, dass ich einfach herausfinden musste, wer mein biologischer Vater ist“, erinnert sich Sandra S. an den traumatischen Augenblick, als sie zufällig davon erfuhr, dass jener Mann, von dem sie angenommen hatte, er sei ihr Vater, zeugungsunfähig ist. Je intensiver sich Sandra mit ihrer Herkunft auseinandersetzt, desto stärker spürt sie eine Lücke in sich. Das dringende Bedürfnis, ihren biologischen Vater zu finden, wird zur existenziellen Lebensaufgabe: „Ich war nicht nur auf der Suche nach ihm, sondern auch nach mir selbst.“

Sandra S. hätte nie erfahren sollen, dass ihr Spender ein amerikanischer Medizinstudent in Zürich war. Ihm hatte der behandelnde Arzt Stillschweigen versprochen, weshalb dieser auch 30 Jahre später darauf bestand, dem Spenderkind nur den Vornamen seines leiblichen Vaters preiszugeben – mit der Bitte, nicht weiter nachzuforschen. Doch Sandra S. gibt nicht auf. Sie beginnt in den Immatrikulationsbüchern der Universität Zürich zu recherchieren und findet tatsächlich mehrere amerikanische Medizinstudenten mit dem Vornamen „Dan“ aus jener Zeit. Gleich beim Ersten glaubt sie, fündig geworden zu sein. Sie kontaktiert den vermeintlichen Samenspender in San Francisco, der sich jedoch auf keine DNA-Analyse einlassen will.

Sandras Geschichte zeigt exemplarisch, wie gravierend eine Lücke in der eigenen Biografie und Familiengeschichte sein kann. In der Schweiz müssen Samenspender seit 2001 zwingend registriert werden. Die Gesetzeslage sieht mittlerweile auch vor, dass Kinder nach dem 18. Lebensjahr grundsätzlich die Chance bekommen, die Identität ihres biologischen Erzeugers zu erfahren. Seit Anfang 2019 ist dies in vereinfachter Form möglich, per Post oder durch den Hausarzt, wie eine Verordnung des Bundesrates im vergangenen November festgelegt hat.

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