Einen Teil ihres Elterngeldes können Väter und Mütter ab dem 1. Juli auf die Großeltern oder Dritte übertragen, wenn diese die Betreuung übernehmen. Die neue Regelung gilt während maximal dreier Monate innerhalb des ersten Lebensjahres des Enkelkindes. 45 Tage können Eltern an die Grosseltern abtreten, bei Alleinerziehenden sind es 90 Tage. Eltern in Schweden erhalten zudem schon seit längerem gleichberechtigt staatliche Förderung für zusammen 480 Tage pro Kind. Bei Mehrlingsgeburten bekommt jeder Elternteil pro Kind zusätzlich 90 Tage Elterngeld. Die Partner teilen die Tage untereinander auf und müssen einen Großteil davon bis zum vierten Lebensjahr des Kindes nehmen, 96 Tage dürfen sie bis zum zwölften Geburtstag des Kindes noch nutzen.
In Deutschland gibt es Elterngeld erst seit 2007, also mehr als dreißig Jahre später als in Schweden. Eltern dürfen zwar bis zu drei Jahre zu Hause bleiben, während der Arbeitgeber ihren Arbeitsplatz vorhalten muss. Das Elterngeld ist aber auf maximal 14 Monate beschränkt.