Laut Bundesgesundheitsministerium wird die Impfung für die engen Kontaktpersonen von Schwangeren empfohlen. Sie zählen zu der Gruppe die mit „hoher Priorität“ geimpft werden soll – so die Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums.
Schwangere haben die Möglichkeit, bis zu zwei enge Kontaktpersonen zu bestimmen, die sich dann impfen lassen können.
Diese Impfempfehlung sollten alle, die davon betroffen sind, ernst nehmen – auch wenn sie sich selbst als „ungefährdet“ betrachten. Die Impfung gegen SARS-CoV2 ist für werdende Väter und Familienmitglieder. Außerdem sollten alle, die beruflich mit Schwangeren zu tun haben für Schutz sorgen. Denn neue Studienergebnisse deuten darauf hin, dass bei Schwangeren ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf nicht auszuschließen ist, teilt die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. mit.
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https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html