Gutachten zur Umsetzung der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie

Zehn Tage Vaterschaftsurlaub für Väter direkt nach der Geburt des Kindes sieht die 2019 beschlossene EU-Vereinbarkeitsrichtlinie vor. Die Bundesregierung will die Richtlinie aber nicht in deutsches Recht umsetzen. Die Begründung: Die bestehenden Gesetze (Elterngeld, Elternzeit) in Deutschland reichen bereits aus. Ein Gutachten im Auftrag des DGB widerspricht der Bundesregierung: Auch Deutschland müsse die 10 Tage Vaterschaftsurlaub umsetzen.

Dem Gutachten zufolge sind die geltenden Regelungen in Deutschland aber nicht ausreichend, um die Vereinbarkeitsrichtlinie umzusetzen. Diese nennt explizit den Zeitraum der Geburt als Anlass für die Freistellung. Das Elterngeld diene demnach vor allem dem Ziel, dass Väter und Mütter ihren Beruf ausüben können, weil sich der jeweils andere ums Kind kümmert. Die Vaterschaftsfreistellung soll zu einer frühen Bindung zwischen Vätern und ihren Kindern und einer gleichmäßigen Aufteilung der Betreuung zwischen den Partner_innen beitragen.

Im Gutachten heißt es daher, dass „zweckmäßig, ein eigenständiges ‚Vaterschaftsurlaubsgesetz’ einzuführen“ ist. Das Gehalt müsste während der Vaterschaftsfreistellung zu 100 Prozent weitergezahlt werden.
Auszug: https://www.dgb.de/themen/++co++a878e51e-5e21-11eb-b3f0-001a4a160123
Quelle: DGB