Ob Jobticket, Kindergeld oder Einkommensteuer, ab Januar 2021 ändert sich so viel wie lange nicht mehr. Alle müssen weniger Steuern zahlen – meist sogar erheblich weniger. Für viele fällt der Solidaritätszuschlag weg. Mehr absetzen können Fernpendler, Menschen mit Behinderung und Pflegende. Die Stiftung Warentest erklärt in der Januar-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest, wer künftig beim Finanzamt sparen kann und was dafür zu tun ist.

Nach 30 Jahren fällt für die meisten der Soli von 5,5 Prozent auf die Einkommenssteuer weg. Zudem steigt der Grundfreibetrag auf 9.744 Euro, erst auf Einkommen darüber werden Steuern fällig. Das bringt in der Summe viel Ersparnis.

Eltern erhalten ab Januar 15 Euro mehr Kindergeld. Gestiegen sind auch die Kinderfreibeträge, die Eltern anstelle des Kindergelds erhalten, wenn das für sie günstiger ist. Auch der Betreuungsfreibetrag wurde erhöht, zum ersten Mal seit zehn Jahren. Je Kind gibt es jetzt 8.388 Euro an Freibeträgen.

Menschen mit Behinderung werden wesentlich stärker entlastet als bisher. Für sie verdoppeln sich nach 45 Jahren die Behindertenpauschbeträge, die sie anstelle ihrer tatsächlichen Kosten steuerlich geltend machen können.

Für Berufstätige steigt die Pendlerpauschale ab dem 21. Entfernungskilometer des Arbeitsweges um 5 Cent auf 35 Cent, egal ob sie mit dem Rad, dem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren

Der Bericht findet sich in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/steueraenderungen abrufbar.