Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Familien mit einem Kinderbonus finanziell unterstützt werden. Laut Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) werden 300 Euro pro Kind voraussichtlich in drei Raten ausgezahlt. Gekoppelt wird die Leistung an das Kindergeld. Geplant ist, dass sich das Kindergeld drei Mal pro Monat um 100 Euro erhöht. Die 300 Euro extra pro Kind werden bei der Einkommensteuer mit den Kinderfreibeträgen verrechnet. Somit profitieren nicht alle Eltern von der zusätzlichen Leistung gleichermaßen.

Eltern mit niedrigerem Einkommen und nicht verheiratete Eltern profitieren in voller Höhe vom Kinderbonus, bis zu einem Einkommen von rund 33.900 Euro, so Rauhöft.  Verheiratete Eltern profitieren bis zu einer Einkommensgrenze von 67.800 Euro.

Erst ab einem Einkommen von mehr als 85.900 Euro wirken sich die Freibeträge für 2020 über das Kindergeld hinaus steuerentlastend aus.  Nach Aussage von Rauhört liegt diese Grenze bei unverheirateten Eltern bei 42.950 Euro.  Ab diesem Einkommen wird der zunächst gezahlte Kinderbonus bei der Einkommensteuerklärung 2020 wieder komplett verrechnet.

Quelle: www.n-tv.de

Ergänzung

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey

  • Der Kinderbonus wird für alle Kinder, für die im September 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, in zwei Raten in Höhe von 150 Euro im September und im Oktober 2020 ausgezahlt. In allen anderen Fällen, das heißt für Kinder, für die in einem anderen Monat im Jahr 2020 ein Kindergeldanspruch besteht, wird der Kinderbonus ebenfalls zeitnah, aber nicht zwingend im September und Oktober und nicht zwingend in zwei Raten gezahlt. Die weiteren Einzelheiten werden im Verwaltungswege entschieden.
  • Der Kinderbonus wird nicht auf Leistungen nach dem SGB II oder auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet und beim Kinderzuschlag und dem Wohngeld nicht als Einkommen berücksichtigt.
  • Bei getrennten Eltern erhält der alleinerziehende Elternteil den Kinderbonus mit dem Kindergeld ausgezahlt. Der Barunterhaltspflichtige kann dann über das Unterhaltsrecht die Hälfte der Kinderbonuszahlungen von seiner Zahlung abziehen, wenn er Mindestunterhalt oder mehr leistet oder das Kind hälftig betreut. So profitieren beide Eltern vom Kinderbonus und Ungerechtigkeiten werden vermieden.
  • https://www.bmfsfj.de