Als erste Stadt in Niedersachsen führt Wolfsburg vom 20. April an eine Pflicht zum Tragen von Alltagsmasken in verschiedenen Bereichen ein. Die Vorschrift für das Bedecken von Mund und Nase gilt im Nahverkehr, in Geschäften, in Arztpraxen und öffentlichen Gebäuden. Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren. Im Freien gilt diese Vorschrift nicht.

Die Schule in Niedersachsen beginnt ebenfalls vom 27. April an schrittweise. Zunächst können die Abschlussklassen wieder in die Schule gehen. Alle Prüfungen sollen stattfinden. Am 4. Mai sollen die 4. Klassen folgen; in den Wochen danach die Abschluss- und Übergangsjahrgänge des kommenden Schuljahres, also zum Beispiel die 12. Klassen. Für alle Klassen, die noch warten müssen, gilt ab sofort ein verpflichtender Heimunterricht. Die Kita-Notbetreuung wird vom 20. April an ausgebaut. Auch Eltern, die etwa in der Energiebranche, in den Bereichen Ernährung und Hygiene oder im Verkehrswesen tätig sind, dürfen die Betreuung jetzt in Anspruch nehmen.

 

Geschäfte bis 800 Quadratmeter und größere Läden, die ihre Fläche entsprechend reduzieren, dürfen vom 20. April an unter Auflagen wieder öffnen. Unabhängig von der Größe dürfen Buchläden, Bibliotheken, Fahrrad- und Autohändler den Betrieb wieder aufnehmen. Friseure am 4. Mai.

Das Besuchsverbot in Alten- und Pflegeheimen soll gelockert werden, wenn ein geschützter Bereich zwischen Bewohnern und Besuchern möglich ist. Großveranstaltungen sind bis vorerst 31. August 2020 verboten – als solche hat Niedersachsen Events ab 1.000 Teilnehmer definiert. Versammlungen unter freiem Himmel wie Demonstrationen sollen künftig wieder möglich sein – bis zu wie vielen Teilnehmern ist unklar. Das Tragen von Alltagsmasken wird insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf dringend empfohlen.

Quelle: ndr.de