Deutscher Hebammenverband (DHV) und Deutscher Ärztinnenbund (DÄB) fordern eine bundesweite und transparente Ausnahmeregelung für Begleitpersonen im Kreißsaal. Es sei zu unterscheiden zwischen einer Geburtsbegleitung und einem Besuch bei einer kranken oder pflegebedürftigen Person.

Eine Geburt sei  für die ganze Familie ein existenzielles Ereignis, so DHV-Präsidentin Ulrike Geppert-Orthofer. Die Familie ist eine Einheit, deren Trennung während und nach der Geburt weitreichende Folgen für die Familienbindung und Familiengesundheit habe.

Deshalb haben Verbände eindringlich appelliert, für Väter oder eine andere Begleit­person für die Geburt eine Ausnahmereglung zu finden, die einerseits die Begleitung er­möglicht, andererseits den Infektionsschutz im Auge behält.

Sollte die Begleitperson nicht augenscheinlich mit Corona infiziert sein, überwiegt der Nutzen der Begleitung das minimale Risiko einer Infektion von ärztlichem und Pflegepersonal, sagte DÄB-Präsidentin Christiane Groß. Bundesländer wie Bayern, Mecklenburg-Vor­pom­mern und Berlin gingen hier bereits mit gutem Vorbild und einer

Das Verbot von Begleitpersonen in einzelnen Kliniken könne  gravierende Folgen haben für die umliegenden Kliniken, die eine Begleit­per­son zulassen. Das Wechseln zu diesen Kliniken verschärfe die Versorgungs­situation in diesen Häusern und führe dort zu Mehrbelastung der Teams aus Hebammen, Ärzten und Stationsperso­nal.

Quelle aerzteblatt.de