Die neue Masern-Impfpflicht gilt auch in Niedersachsen. Das Masernschutzgesetz greift ab 1. März 2020. Vor dem Eintritt ihrer Kinder in die Kita oder Schule müssen Eltern nachweisen, dass diese geimpft sind. Die Impfpflicht gilt auch für Arbeitskräfte, die neu in Tagesstätten angestellt werden. Eltern von Kindern, die bereits eine Kita oder Schule besuchen oder Mitarbeiter, die dort schon vor dem Stichtag angestellt sind, können die Impfung in einer Übergangsfrist nachweisen. Die jeweiligen Leiter der Einrichtungen sollen die Impfnachweise „bürokratiearm den Schülerakten beifügen“, sagte ein Sprecher des Kultusministeriums.
Dieses Datum bedeutet nicht, dass am 1. März alle Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen sofort ihre Impfnachweise vorlegen müssen. Für diejenigen, die bereits in der Kita oder Schule sind, gilt: Das Gesetz regelt, dass ein entsprechender Nachweis für bereits in Kita oder Schulen aufgenommene schulpflichtige Kinder bis zum 31. Juli 2021 erbracht werden muss. Gemeinschaftseinrichtungen im Bereich der frühkindlichen Bildung müssten sich künftig bei Aufnahme neuer Kinder, die älter als ein Jahr sind, einen Impfnachweis vorlegen lassen.
Das Kultusministerium verweist auf ein „Starter-Kit“ für die Schulen, das gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium und dem Landesgesundheitsamt entwickelt wurde. Der Grund für die Einführung der Impfpflicht: Vor allem bei der Zweitimpfung gegen Masern wird die Quote von 95 Prozent bislang nicht erreicht. Erst dann sprechen Mediziner vom sogenannten Herdenschutz für die gesamte Bevölkerung. Dennoch sind die meisten Kinder und Mitarbeitenden in den Tagesstätten bereits durchgeimpft. So verzeichnet etwa der niedersächsische Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte aktuell keine vermehrte Nachfrage nach Impfungen.
Kritiker der geplanten Impfpflicht gegen Masern wollen versuchen, das Gesetz noch vor dem Inkrafttreten zu stoppen. In Kürze werde ein Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, sagte der Mediziner Steffen Rabe aus dem Vorstand des Vereins „Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. Und weiter: „Wir werden alle juristischen Mittel ausschöpfen, um diesen Verfassungsbruch zu verhindern.“ Die Impfpflicht verletzte gleich mehrere Grundrechte, vor allem das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Kinder, kritisierte er.
In Niedersachsen hat es laut Landesgesundheitsamt NLGA im vergangenen Jahr 90 Fälle von Masern gegeben. 2018 waren es laut NLGA gerade einmal 18. Das Gros der Erkrankungen in 2019 hänge mit einem Ausbruch in Hildesheim zusammen – in diesem Zusammenhang seien 39 Personen erkrankt. In diesem Jahr habe es noch keine Fälle von Masern gegeben, sagte ein Sprecher des NLGA. Weitere Informationen zum Masernschutzgesetz finden sich auch unter masernschutz.de im Internet.
Quelle: ndr.de