Am 1. Juli ist eine EU-Richtlinie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Kraft getreten. Sie soll die Rechte von Arbeitnehmern beim Thema Mutterschutz, Elternzeit und bei der Pflege von Angehörigen stärken. Diese führt EU-weite Mindeststandards ein. Sie garantiert Vätern zehn bezahlte Tage Vaterschaftsurlaub rund um die Geburt ihres Kindes.

Hauptziel der EU ist es, mit dieser Richtlinie einen Anreiz für Väter beziehungsweise zweite Elternteile zu schaffen, sich mehr an der Betreuung ihrer Kinder zu beteiligen.

Drei Jahre hat die Bundesregierung nun Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Bei Mutterschutz, Elternzeit und Pflege von Angehörigen wird sich allerdings hierzulande kaum etwas ändern, weil Deutschland bereits die neuen Mindeststandards erfüllt oder darüber hinausgeht. Lediglich beim Thema Vaterschaftsurlaub wäre eine neue Gesetzgebung eine echte Verbesserung für Väter.

Die andere Variante wäre, daß Väter bereits ab Geburt ihres Kindes zumindest einen Teil ihrer Elternzeit nehmen. Im Prinzip erfüllt Deutschland damit bereits die Mindestvorgaben der neuen Richtlinie. Denn die legt lediglich fest, dass Väter den „Anspruch auf zehn Arbeitstage Vaterschaftsurlaub haben, der anlässlich der Geburt des Kindes des Arbeitnehmers genommen werden muss.“ Ob diese zehn Tage mit der Elternzeit verrechnet werden oder ob – analog zum Mutterschutz – ein zusätzlicher Vaterschaftsurlaub eingeführt wird, ist der Bundesregierung überlassen.

Die Bundesregierung will sich derzeit noch nicht festlegen, wie sie die Umsetzung der Richtlinie ausgestalten will.

Quelle: tagesschau.de