Im neuen Jahr kommen in vielen Bereichen Änderungen auf Familien zu. Einige Beispiele.

Grundfreibeträge: Erneut steigt in der Einkommenssteuer der Grundfreibetrag. Bei Ledigen erhöht er sich 2019 auf 9.168 Euro (2018: 9.000 Euro), für Verheiratete sind es 18.336 Euro (2018 18.000 Euro). Unter dem Grundfreibetrag ist das steuerfreie Einkommen – Existenzminimum – zu verstehen.

Kinderfreibetrag: Auch beim Kinderfreibetrag gibt es eine Änderung. 2019 liegt dieser bei 4.980 Euro (192 Euro mehr als 2018). Für diesen Betrag ihres Einkommens pro Kind und Jahr müssen Eltern keine Steuern zahlen.

Freuen Sie sich über mehr Kindergeld. Ab dem 01 Juli 2019 gibt es zusätzlich 10 Euro pro Monat. Für das erste und zweite Kind erhalten Sie folglich ab Sommer 204 Euro, für das dritte 210 Euro und 235 Euro für alle weiteren Kinder.

Steuersätze: Gut für alle Steuerzahler:Der Staat verschiebt die Einkommensgrenze für alle Steuersätze um 1,84 Prozent.

Quelle: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de