Die Stiftung Warentest hat in einer langen Liste zusammengestellt, womit zu rechnen ist. Freuen können sich unter anderem Hartz-IV-Empfänger, weil sie mehr Geld bekommen. Arbeitnehmer können bei klug gewählten Brückentagen ihren Urlaub verdoppeln. Schwangere Schülerinnen und Studentinnen dürfen freiwillig an Vorlesungen o.ä. teilnehmen. Für Alleinerziehende gelten ab 2018 neue Unterhaltssätze, denn es werden die Einkommensgrenzen angehoben, etwa die unterste Einkommensgruppe von 1.500 Euro auf 1.900 Euro (netto) des Unterhaltspflichtigen. Durch die Anhebung des Grundfreibetrages zahlen alle weniger Einkommensteuer, allerdings wird der Steuervorteil bei Besserverdienern von den gestiegenen Sozialabgaben aufgefressen. Ab 25. Mai müssen die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung umgesetzt sein. Danach sind bei Verstößen hohe Bußgelder zu erwarten, wenn Unternehmen von ihren Kunden keine Einwilligung einholen, um deren persönliche Daten zu verarbeiten. Der Mindestlohn gilt ab dem 1. Januar bundesweit und für alle Branchen, und Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen ihre Gehaltsstruktur offen legen. Schwangere Schülerinnen und Studentinnen haben mehr Mitspracherecht bei ihren Arbeitszeiten.
Was sich sonst noch alles ändert, und ausführliche Informationen dazu unter www.test.de/neu-in-2018