Kurzarbeit und Elterngeld
Die Wirtschaftskrise hat die Kurzarbeit anwachsen lassen. Im Februar haben bereits fast 17 000 Betriebe für rund 700 000 Mitarbeiter Kurzarbeit angemeldet.
Die Nachteile für Mütter und Väter, die nach der Kurzarbeit Elterngeld beziehen sind erheblich. Für die Berechnung zählt nur, was die Antragsteller in den zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes (oder vor Beginn der Mutterschutzfrist) als Lohn und Gehalt erzielt haben. Andere Einkünfte – wie etwa auch Kurzarbeitergeld – bleiben dabei außen vor.
Tipp: Angehende Elterngeldbezieher sollten durch eine Betriebsvereinbarung möglichst von der Kurzarbeit ausgeschlossen werden.