Was tun, wenn das Kind krank ist
Das Kind ist krank und beide Eltern sind berufstätig. Was tun?
Arbeitnehmer haben nach Paragraf 616 des Bgb einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit, wenn sie ohne persönliches Verschulden für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit verhindert sind. Etwa bei der Krankheit eines Kindes. Tarif- und Arbeitsverträge können eine Lohnfortzahlung aber auch ausschließen. Dafür - oder wenn die Abwesenheit länger dauert - können die Eltern aber, sofern sie gesetzlich versichert sind, Krankentagegeld bekommen.
Jeder Elternteil hat im Jahr und pro Kind einen Anspruch auf zehn freie Arbeitstage für die Betreuung kranker Kinder. Allein erziehende Eltern können sich im Jahr bis zu 20 Tage pro Kind freinehmen. Bei mehr als zwei Kindern ist der Gesamtanspruch auf 25, beziehungsweise 50 Tage für allein Erziehende begrenzt.
"Im Sozialrecht (Sozialgesetzbuch V) ist festgelegt, dass Eltern, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, Anspruch auf Krankentagegeld haben. Mit einem Attest des Arztes ist dies nachzuweisen. Eltern kranker Kinder dürfen aber nur dann zuhause bleiben, wenn keine andere im Haus lebende Person, die Betreuung des Kindes übernehmen kann und das Kind nicht älter als zwölf Jahre ist.
Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor das z. B. bei Windpocken, Masern und starker Durchfall Kinder dann zuhause bleiben müssen. In diesen Beispielen bekommen Eltern eine Bescheinigung, die sie ihrem Arbeitgeber vorlegen zu können. Bei leichten Erkrankungen wie Husten und Schnupfen hängt es von der Einschätzung der Eltern ab, ob ihr Kind in den Kindergarten oder die Schule gehen soll. Aber auch die Betreuungspersonen in den Einrichtungen können Eltern veranlassen ihre Kinder abzuholen.