Neue Kennzeichnungspflicht von Farbstoffen schützt Kinder
Künstlichen Farbstoffe in den Lebensmitteln sind seit Jahren umstritten. Ab dem 20. Juli 2010 müssen laut EU-Richtlinien Lebensmittel mit bestimmten künstlichen Farbstoffen diesen Warnhinweis tragen: "Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen."
Lebensmittelzusätze sind dann zugelassen, wenn sie als unbedenklich für die Gesundheit eingestuft werden. Trotzdem stehen künstliche Farbstoffe in Lebensmitteln bei Verbraucherschützern unter Verdacht, Krebs zu erregen oder Allergien zu erzeugen.
Eine von der Universität Southampton durchgeführten Studie kam zu dem Ergebnis, dass sich das Verhalten von Kindern durch den Verzehr von künstlichen Farbstoffen verändert.
Ob beziehungsweise ab welchen Mengen die künstlichen Farbstoffein Lebensmitteln das Verhalten von Kindern beeinflussen, muss noch weiter untersucht werden.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz rechnet damit, dass die Hersteller aufgrund der Kennzeichnungspflicht in Zukunft ganz auf diese Farbstoffe in den Lebensmitteln verzichten.
Für folgende Farbstoffe besteht Kennzeichnungspflicht:
* Allurarot AC ( E 129).
* Azorubin ( E122).
* Chinolingelb ( E 104).
* Cochenillerot A (E 134).
* Gelborange S (E 110)
* Tartrazin (E 102).
Bis auf Chinolingelb gehören die kennzeichnungspflichtigen Farbstoffe zu den Azo-Farbstoffen. Diese Farbstoffe werden synthetisch hergestellt und geben den Lebensmitteln kräftige Gelb- und Rottöne. Die Signalfarben gefallen besonders Kindern. Deshalb enthalten vor allem nichtalkoholische, aromatisierte Getränke, Süßwaren, Kaugummis und Speiseeis diese Zusatzstoffe.
Azofarbstoffe sind an sich unbedenklich für die Gesundheit. Allerdings besteht die Gefahr, dass zum Beispiel in Verbindung mit Speichel aromatische Amine entstehen und in den Körper gelangen.
Diese Amine gelten als krebserregend und gesundheitsgefährdend. "Ein Verbot der betroffenen Farbstoffe hätte einen besseren Schutz gerade auch für Kinder geboten", moniert Waltraud Fesser, Ernährungsreferentin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Tipp:
Gewöhnen Sie sich vor allem bei Lebensmitteln mit kräftigen Farben daran, stets einen Blick auf die Zutatenliste zu werfen. Verzichten Sie wenn möglich auf Lebensmittel mit künstlichen Farbstoffen. Achten Sie auch auf das Verhalten Ihres Kindes nach dem Verzehr. Wirkt Ihr Kind hyperaktiv und überdreht, kann es an den künstlichen Farbstoffen in den Lebensmitteln liegen.