BVG stärkt Sorgerecht für unverheiratete Väter
Die Karlsruher Richter des Bundesverfassungsgerichts haben das Sorgerecht lediger Väter erheblich gestärkt. Mütter können die gemeinsame elterliche Sorge nicht mehr verweigern, wenn ein Familiengericht feststellt, dass dies dem Kindeswohl entspricht.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Vorrang unverheirateter Mütter beim Sorgerecht für das Kind für verfassungswidrig erklärt. Mit der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung können nicht verheiratete Mütter das Sorgerecht des Vaters für das gemeinsame Kind nicht mehr generell verweigern. Ab sofort müssen Familiengerichte das gemeinsame Sorgerecht von Vater und Mutter anordnen, wenn das dem Kindeswohl entspricht.
Damit hatte die Verfassungsbeschwerde eines unverheirateten Vaters Erfolg. Bisher können nicht verheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten. Dies verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters, entschied das Gericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 420/09).
Zwar sei nicht zu beanstanden, dass das Sorgerecht für ein nichteheliches Kind zunächst allein bei der Mutter liege. Der Gesetzgeber greift jedoch unverhältnismäßig in das Elternrecht des Vaters ein, wenn er ihn generell von der Sorge für sein Kind ausschließt, sofern die Mutter des Kindes ihre Zustimmung verweigert - zumal der Vater nicht die Möglichkeit hat, diese Entscheidung durch ein Gericht überprüfen zu lassen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte bereits Ende vergangenen Jahres entschieden, dass die Sorgerechts-Regelung in Deutschland auch gegen das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Achtung des Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt.