Steueränderungen 2010
Seit dem 1. Januar 2010 gelten Neuerungen, die Familien finanziell entlasten können.
Steuerfreibeträge
Der steuerliche Grundfreibetrag steigtauf 8.004 Euro. Für Ehepaare gilt das Doppelte.
Kindergeld und Kinderfreibetrag
Das Kindergeld wird erhöht.
Für das erste und zweite Kind 184 Euro.
Für das dritte Kind 190 Euro
ab dem vierten Kind 215 Euro monatlich.
Der Kinderfreibetrag beträgt seit dem 1. Januar 2010 7.008 Euro.
Der Unterhaltsvorschuss für Kinder getrennt lebender Eltern wird angehoben
- auf 133 Euro für Kinder bis 5 Jahre
- auf 180 Euro für 6- 11 Jahre
Der Kinderfreibetrag erhöht auf 7.008 Euro.
Weiter Neuerungen über
- Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen
- Ehegatten-Besteuerung
- Unterhaltsleistungen an geschiedene oder getrennt lebende Ehepartner
- Unterhalt an bedürftige Angehörige oder Lebensgefährten
- Pflegegeld
- Kurzarbeit
finden sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53988/DE/Buergerinnen__und__Bue...