Ab Februar tritt das Gen-Diagnostik-Gesetz in Kraft. Heimliche Vaterschaftstests gelten dann
als Ordnungswidrigkeit und werden mit Geldbußen bis zu 5000 Euro geahndet. Zudem sieht das Gesetz eine Beratungspflicht vor.
Betroffen von der Geldbuße sind neben Kinder, Väter oder Mütter auch Großeltern oder Labore, die ohne Einwilligung der übrigen Beteiligten einen Vaterschaftstest beauftragen. Für diese sogenannten "unbeteiligte Dritte" könnten die finanziellen Sanktionen sogar noch höher ausfallen.
Künftig ist es notwendig, dass alle Beteiligten schriftlich ihr Einverständnis zu dem Vaterschaftstest geben. Darüber hinaus müssen Sachverständige ihre Kunden auch darüber aufklären, was ein Abstammungsgutachten ist und wie das Ergebnis zu deuten ist.