Das Oberlandesgericht Düsseldorf wird Anfang Januar eine entsprechende Tabelle veröffentlichen. Danach wird der Unterhalt für Scheidungskinder soll am 1. Januar um durchschnittlich 13 Prozent steigen. Die Regelung gilt zunächst vorläufig. Im Sommer 2010 erwartet man eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Thema. Darin soll festgelegt werden, wie viel einem Unterhaltspflichtigen von seinem Einkommen als Selbstbehalt zusteht.
Die sogenannte „Düsseldorfer Tabelle“ ist die Richtschnur für die Berechnung des Unterhalts für Kinder nach einer Scheidung. Sie wird vom Düsseldorfer Oberlandesgericht in Absprache mit den anderen deutschen Oberlandesgerichten erarbeitet und gilt bundesweit als Richtschnur.
Unter www.olg-duesseldorf.nrw.de kann man sich die neuen Sätze im Detail anschauen.