Rechte lediger Väter in Deutschland durch EU gestärkt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland wegen der Diskriminierung lediger Väter gerügt. Die Straßburger Richter gaben einem 45-jährigen Kläger aus Köln Recht, der seit seit Jahren um ein Sorgerecht für sein Kind kämpft. Das Urteil fiel mit sechs Stimmen gegen eine. Die Bundesregierung kann nun binnen drei Monaten eine Überprüfung durch die Große Kammer des Straßburger Gerichts beantragen.
Dem Urteil zufolge verstößt die Regelung, wonach ledige Väter ein gemeinsamens Sorgerecht nur mit Einwilligung der Mutter des Kindes erhalten können, gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Vorsitzende des Interessenverbandes Unterhalt und Familie, Josef Linsler, begrüßte die Entscheidung. Nun müsse der deutsche Gesetzgeber die Konsequenzen ziehen und das Sorgerecht reformieren, sagte er der Nachrichtenagentur AFP. "Wir erwarten, dass Deutschland das Urteil des Menschrechtsgerichtshofs möglichst schnell umsetzt."