Tragen geschiedene Eltern das Sorgerecht für ein Kind gemeinsam, dann müssen sie auch arrangieren, dass beide mit dem Kind Umgang haben können. Vereitelt einer den Kontakt des Kindes mit dem anderen, obwohl dazu kein Grund besteht, droht dem Quertreiber der Verlust des Sorgerechts. Laut finanztest 02/2010hat das Amtsgericht München in diesem Sinne einer Mutter das Sorgerecht für ihren Sohn entzogen, der bislang bei ihr lebte. Sie hatte ständig den Kontakt des Jungen zum Vater verhindert, obwohl dieser ebenfalls sorgeberechtigt war (Az. 551 F 5932/09).